Neue Vorschriften Kindersicherung
Die Verkehrswacht Halle e.V. informiert:
Seit 16.05.2006 neue Vorschriften zur Kindersicherung
- In Personenkraftwagen dürfen nur noch so viel Personen mitgenommen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitze vorhanden sind.
- Wenn aus Platz- und Raumgründen auf dem Rücksitz kein weiterer Kindersitz mehr befestigt werden kann, dürfen Kinder ab 3. Jahren nunmehr mit einem Erwachsenengurt gesichert werden.
- In Oldtimer (ohne Sicherheitsgurte) dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Kinder unter 3 Jahren dürfen in diesen nicht befördert werden. Kinder ab 3 Jahren nur auf dem Rücksitz.
- Ab 08.04.2008 dürfen ältere Kindersitze, welche noch die ECE- Prüfnorm 44/02 aufweisen, nicht mehr zum Einsatz kommen.
- Die Mitnahme von Kindern ist verboten
- in Wohnwagen
- auf Krafträdern ohne einen besonders dafür vorgesehenen Sitz,
- auf Zugmaschinen ohne einer geeigneten Sitzfläche.