Verkehrswacht Halle e.V.

Neue Vorschriften Kindersicherung

Die Verkehrswacht Halle e.V. informiert:

Seit 16.05.2006 neue Vorschriften zur Kindersicherung

  1. In Personenkraftwagen dürfen nur noch so viel Personen mitgenommen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitze vorhanden sind.
  2. Wenn aus Platz- und Raumgründen auf dem Rücksitz kein weiterer Kindersitz mehr befestigt werden kann, dürfen Kinder ab 3. Jahren nunmehr mit einem Erwachsenengurt gesichert werden.
  3. In Oldtimer (ohne Sicherheitsgurte) dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Kinder unter 3 Jahren dürfen in diesen nicht befördert werden. Kinder ab 3 Jahren nur auf dem Rücksitz.
  4. Ab 08.04.2008 dürfen ältere Kindersitze, welche noch die ECE- Prüfnorm 44/02 aufweisen, nicht mehr zum Einsatz kommen.
  5. Die Mitnahme von Kindern ist verboten
    • in Wohnwagen
    • auf Krafträdern ohne einen besonders dafür vorgesehenen Sitz,
    • auf Zugmaschinen ohne einer geeigneten Sitzfläche.

 

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