Geschwindigkeitsüberwachung
Section - control in Deutschland?
Geschwindigkeitsüberwachungen durch ortsfeste Einrichtungen sind erfolgreiche Maßnahmen zur Senkung der Zahl und Schwere von Verkehrsunfällen. Allerdings zeigt sich, dass sich langfristig ein regelkonformes Verhalten der Fahrzeugführer nur auf den unmittelbaren Bereich der Messanlage beschränkt und danach wieder „Gas gegeben" wird, weil man eine Ahndung nicht mehr befürchtet.
Deshalb wäre die Überwachung auf einem längeren Streckenabschnitt, wie es in anderen europäischen Ländern, wie z.B. Österreich, bereits mit positiven Ergebnissen praktiziert wird, eine nachhaltigere Einflussnahme auf ein verkehrsgerechtes Verhalten.
In Deutschland bestehen jedoch (noch) nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung von Section-control, der vor allem datenschutzrechtliche Gründe entgegenstehen, denn es werden die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, ohne dass der Verdacht auf Begehung einer Ordnungswidrigkeit besteht.
Der 47. Verkehrsgerichtstag 2009 in Goslar hat deshalb vom Gesetzgeber verlangt, die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen, und empfohlen, dabei folgende Maßgaben zu berücksichtigen:
- Section-control ist nur an Unfallhäufigkeitsstrecken ( drei Unfälle mit getöteten oder
schwerverletzten Personen auf etwa einem Streckenkilometer in einem Zeitraum
von drei Jahren) zulässig. - Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeits-
überwachung verwendet werden. Eine Verknüpfung mit anderen Registern
oder gespeicherten Daten ist unzulässig. Ein Zweckänderungsverbot ist in
die Ermächtigung aufzunehmen. - Es ist technisch sicherzustellen, dass Daten zu Fahrzeugen, mit denen die
Geschwindigkeit nicht überschritten worden ist, nach Abschluss der Messung
sofort automatisch und spurenlos gelöscht werden. Zugriffe auf die Daten
während der Messung sind auszuschließen. - Der überwachte Streckenabschnitt soll mit gut sichtbarem Hinweisschild
angekündigt werden.
Der zuständige Arbeitskreis des 47.Verkehrsgerichtstages befürwortete die Durchführung eines Versuchs in einem Bundesland. Es bleibt also abzuwarten, ob sich der Versuch bewährt und es im Interesse der Erhöhung der Verkehrssicherheit zu einer Einführung von Section-control in Deutschland kommt.
(verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Bernd Ballhause, Halle/Saale; Juni 2009)